VDI-Richtlinie

Holzhackschnitzel richtig lagern

Die Anforderungen der VDI-Richtlinie gelten ausschließlich für Lagerstätten mit einem Fassungsvermögen von maximal 2.000t-atro für Holzhackschnitzel zur energetischen Nutzung. Lagerstätten für Hackschnitzel zur stofflichen Nutzung, wie für die Holzwerkstoffherstellung und für Schredderholz werden explizit nicht betrachtet. Nach einem Grundlagenteil beschreibt die Richtlinie mögliche Gefährdungen für Mensch, Material und Umwelt bei der Lagerung von Holzhackschnitzeln. In der Praxis werden besonders Trockenmasseverluste und Qualitätsveränderungen durch mikrobielle Tätigkeit im Holz gefürchtet. Emissionen durch Bioaerosole und Holzstaub, vor allem beim Umschlag, können die Gesundheit gefährden, Sickerwasserausträge das Grundwasser beeinträchtigen. Bei der Lagerung besteht außerdem das Risiko von Selbstentzündung der Hackschnitzel oder von Staubexplosionen. Getrennt nach den Lagerarten Freifläche in Wald, Feld oder Betriebshof, offene und geschlossene Lagerhallen und jeweils für die Ausgangsmaterialien Waldrestholz und Energierundholz – trocken oder frisch – werden Maßnahmen zur Vermeidung und Eingrenzung der Gefahren geschildert.

VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.

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