IFT Rosenheim bietet Prüfungen nach DIN/TS18194 an

Bild: IFT Rosenheim

Als einzige nationale Prüfgrundlage zur Klassifizierung der Einbruchhemmung für Tore steht aktuell die Technische Spezifikation DIN/TS18194 zur Verfügung. Mit Ausgabedatum Juli 2020 ersetzt sie den Entwurf der DIN SPEC18194 vom Oktober 2019. Das Dokument legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren entsprechend der Produktnorm für Tore EN13241 fest. Prüfungen wie auch eine Produktzertifizierung nach DIN/TS18194 kann das IF Rosenheim im Rahmen seiner flexiblen Akkreditierung durchführen. Auf Basis dieser Prüfungen ist mit einer zusätzlichen Zertifizierung die Aufnahme des Herstellers in die KPK-Liste ‚Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen/Tore‘ der Landeskriminalämter möglich.

Neben Fenstern und Türen zählen Tore zu den wesentlichen Angriffszielen für Einbrecher. Allerdings beschreiben die europäischen Normen der Reihe EN1627 bis EN1630 nur Anforderungen, Prüfungen und Klassifizierungen einbruchhemmender Fenster und Türen. Der jeweilige Anwendungsbereich schließt Tore explizit aus; diese werden als ‚äußere Abschlüsse‘ nach ENV1627 betrachtet. Die Arbeiten für eine EN-Norm zur Prüfung und Klassifizierung einbruchhemmender Tore ruhen weitestgehend. Deutsche Gremien erarbeiteten deshalb den im Oktober 2019 erschienenen nationalen Entwurf der DIN SPEC18194.

Deren Nachfolger, die im Juli 2020 veröffentlichte Technische Spezifikation DIN/TS18194 Tore – Einbruchhemmung – Anforderungen, Prüfung und Klassifizierung, trägt den Produktbesonderheiten von Toren im Bereich Einbruchhemmung Rechnung. Das Dokument gilt für Tore, die in industriellen, gewerblichen und Wohnbereichen dem sicheren Zugang von Gütern und Personen sowie von Personen geführten Fahrzeugen dienen.

Die in DIN/TS18194 beschriebenen Prüfungen ermitteln den Widerstand gegen statische und dynamische Belastung sowie gegen manuellen Angriff. Dabei steht als Versagenskriterium das Erreichen einer durchgangsfähigen Öffnung im Vordergrund.

Eine erfolgreiche Prüfung ist in Kombination mit einer Zertifizierung die Basis für eine Aufnahme des Herstellers in die KPK-Liste ‚Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen/Tore‘ der Landeskriminalämter. Das IFT Rosenheim bietet sämtliche genannten Prüfungen und die Zertifizierung aus einer Hand an und schafft so Synergien für die Hersteller.

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