Mehr Verantwortung für Maschinenbauer

Aspekte der EU-Regulatorien für die Maschinensicherheit

Im Maschinenbau hat die Corona-Pandemie wie in anderen Bereichen auch zu einer Sensibilisierung für die Gesundheit, in diesem Fall den Arbeitsschutz, geführt. An persönlicher Schutzausrüstung führt kein Weg mehr vorbei und damit ist mit der Sicherheit ein Thema in den Fokus gerückt, das zuvor gerne vernachlässigt wurde. Die Regulatorien der EU werfen allerdings einige Fragen auf und bergen wirtschaftliche Risiken für Maschinenbauer.
 Wichtig für Maschinenbauer: Will der Kunde die Anlage bereits in der Aufbauphase ausprobieren - was durchaus gängig ist -, dann ist er bereits jetzt Hersteller der Maschine und damit in der Verantwortung.
Wichtig für Maschinenbauer: Will der Kunde die Anlage bereits in der Aufbauphase ausprobieren – was durchaus gängig ist -, dann ist er bereits jetzt Hersteller der Maschine und damit in der Verantwortung. Bild: ©tristan vankann/fotoetage

In den vergangenen Jahren hat im Maschinenbau eine Transformation stattgefunden: von der Mechanik hin zur Elektrotechnik. Wertschöpfung wird nun mit Software erzielt. Der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer), der weltweit rund 3300 Firmen vertritt und unterstützt, sieht sich deswegen zunehmend mit der Betreuung von kaufmännischen, versicherungsrechtlichen, steuerlichen und juristischen Themen befasst – zentral und neu ist dabei deren Wechselwirkung.

Anfang 2019 wurde zum Beispiel ein siebenstelliges Projekt im Maschinenbau zu 96 Prozent rückabgewickelt, weil die Betriebsanleitung nicht wie vom Gesetzgeber vorgesehen aussah. Der Ausgangspunkt dafür war ein Streit zwischen Kunde und Hersteller, weil die Maschine nicht wie erwartet funktionierte. Der Kunde suchte einen Grund für die Rückabwicklung und fand ihn in der fehlerhaften Betriebsanleitung. CE-CON, Bremer Experte für Maschinensicherheit, begegnet das in der Praxis immer wieder. Die Betriebsanleitung ist aber Teil des Sicherheitskonzepts einer Maschine; ist sie fehlerhaft oder nicht vorhanden, gilt die Maschine als nicht sicher und der Hersteller ist haftbar. Es ist aber auch nicht mehr damit getan, die Betriebsanleitung mit Hinweisen auf andere Dokumente zu referenzieren und dem Kunden einen Berg an Dokumenten zur Verfügung zu stellen. Denn diese sind nicht ohne Weiteres verifizierbar, was sich auf den sicheren Betrieb der Anlage auswirken kann. Besser ist eine Betriebsanleitung aus einem Guss, die alle relevanten Aspekte für den normalen Gebrauch, aber auch Wartung und Service beinhaltet.

Ziel der Regulatorien: die höhere Maschinensicherheit

Unternehmen spüren allmählich, dass das Marktumfeld über rein technische bzw. funktionale Dinge hinausgeht: Richtlinien und Verordnungen der EU und der nationalen Gesetzgebung weiten sich zunehmend in verschiedene Unternehmensbereiche, den gesamten Betriebsumlauf und auf alle Abteilungen aus – mit entsprechenden Auswirkungen zum Beispiel auf den Vertrieb, das Projektmanagement, die Entwicklung und Konstruktion, den Einkauf, die Produktion und Fertigung sowie Montage und Service.

Mit der Maschinenrichtlinie verfolgt die EU die Harmonisierung des Binnenmarkts und der Sicherheit für Bediener, um die Zahl schwerer Unfälle im europäischen Wirtschaftsraum weiter zu senken. Europäische Richtlinien müssen in nationale Gesetzgebungen übernommen werden, während Verordnungen sofort gelten.

 Das CE-Kennzeichen ist kein unabhängig geprüftes Gütesiegel mit Begutachtung dritter Stellen, sondern die Erklärung des Herstellers gegenüber Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden, dass sein Produkt zum Zeitpunkt der Marktbereitstellung alle rechtlichen Gegebenheiten, die anzuwenden sind, einhält.
Das CE-Kennzeichen ist kein unabhängig geprüftes Gütesiegel mit Begutachtung dritter Stellen, sondern die Erklärung des Herstellers gegenüber Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden, dass sein Produkt zum Zeitpunkt der Marktbereitstellung alle rechtlichen Gegebenheiten, die anzuwenden sind, einhält.Bild: CE-Con GmbH

Die Maschinenrichtlinie wurde in Deutschland in die bestehende nationale Gesetzgebung über die neunte Verordnung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) überführt. Sie soll Schutz von Personen (Gesundheitsschutz) durch folgende drei Säulen und in dieser Priorität sicherstellen: Konstruktion, ergänzende technische Schutzeinrichtungen sowie Benutzerinformation, wie etwa die Anbringung von Warnhinweisen. Daraus resultiert die inhärente Sicherheit einer Maschine, da der Vorgang immer wieder iterativ durchlaufen wird. Maschinen werden stets neu durchdacht und damit immer sicherer. Das ProdSG gewährleistet den Gesundheitsschutz von Personen und Haustieren sowie den Sach- und Umweltschutz. Bei letzterem rücken Emissionen wie Lärm und Vibration in den Fokus.

Das Problem für Maschinenbauer: Die EU ist langsam gewachsen, von der Montanunion, über den europäischen Wirtschaftsraum und die EG hin zur EU. Damit stammen Regelwerke aus unterschiedlichen Zeiten, verfasst von unterschiedlichen Protagonisten, was zu Widersprüchen führt. Selbst in der Lehre an Universitäten und Hochschulen werden sie oft nicht besprochen. Eine weitere Schwierigkeit: Ihre Formulierung lässt Spielraum für Interpretationen, nutzt nicht definierte Begriffe wie „angemessene Fristen“ und ist schwer zu deuten. Maschinenbauer sollten deswegen im Gespräch mit dem Verband, externen Experten oder anderen Unternehmen deren Bedeutung und Auslegung klären.

Aktuell befindet sich eine neue Maschinenrichtlinie in der Entwicklung. Aspekte, die in der aktuellen Richtlinie 2006 /42 /EG nur am Rand behandelt werden – zum Beispiel die wesentliche Änderung bei Retrofits – sollen dabei berücksichtigt werden. Auch die Emissionen werden immer wichtiger. Es ist zudem damit zu rechnen, dass mit den Neuerungen die meisten Richtlinien in Verordnungen übergehen werden, was sofortigen Handlungsbedarf nach sich zieht.

Haftungsverlagerung hin zum Hersteller

Insgesamt findet eine Haftungsverlagerung hin zum Hersteller statt, der auf dem Stand der Wissenschaft arbeiten muss, um Sicherheit zu gewährleisten. Die Rechtsprechung schaut deswegen auf die marktüblichen Standards und den Stand der Technik. Was auch viele Juristen nicht wissen: Das CE-Kennzeichen ist kein unabhängig geprüftes Gütesiegel mit Begutachtung dritter Stellen, sondern die Erklärung des Herstellers gegenüber Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden, dass sein Produkt zum Zeitpunkt der Marktbereitstellung alle rechtlichen Gegebenheiten, die anzuwenden sind, einhält. Die sind umfangreich: Das CE-Kennzeichen schließt nicht nur die Berücksichtigung der Maschinenrichtlinie oder der Niederspannungsrichtlinie als Full Safety Richtlinien ein, sondern je nach Gerät auch die EMV, die Druckgeräterichtlinie, den ATEX Explosionsschutz oder die Chemikalienverordnung: Knapp 25 Richtlinien müssen Maschinenbauer kennen und bei Bedarf berücksichtigen.

Sie sehen sich insgesamt drei Risiken ausgesetzt: Der Marktaufsicht bei Unfällen und staatsanwaltlichen Ermittlungen sowie dem Wettbewerb, der einstweilige Verfügungen erwirken kann. Das größte Risiko liegt allerdings bei Kunden, Betreibern und Anwendern. Denn diese geraten selbst durch wachsende Arbeitsschutzauflagen unter Druck, sind verunsichert, ob sie den administrativen Gegebenheiten noch gerecht werden und versuchen möglichst viel Verantwortung an den Hersteller zu übertragen.

 Für Unternehmen ist es wichtig, die Regulatorien und Vorschriften zu kennen und anzuwenden, um sichere Anlagen zu bauen.
Für Unternehmen ist es wichtig, die Regulatorien und Vorschriften zu kennen und anzuwenden, um sichere Anlagen zu bauen.Bild: CE-Con GmbH

Der Rollenwandel von Hersteller und Betreiber

Die Inbetriebnahme einer Maschine ist ein zentraler Moment, der im Falle von Rechtsstreitigkeiten entscheidende Bedeutung bekommt, da hier Verantwortlichkeiten übertragen werden. Bis zum Einschalten läuft die Aufbauphase des Herstellers. Mit der Abnahme der Maschine und dem ersten Probelauf erfolgt die Inbetriebnahme. Nun befindet sich die Maschine in der Betreiberphase.

Wichtig für Maschinenbauer: Will der Kunde die Anlage bereits in der Aufbauphase ausprobieren – was durchaus gängig ist -, dann ist er bereits jetzt Hersteller der Maschine und damit in der Verantwortung. Maschinenbauer sollten auf eine wie im Auftrag festgelegte Inbetriebnahme Wert legen: Ist die Maschine noch nicht fertig, kann sie auch nicht sicher betrieben werden. Hilfreich ist hier, das verfrühte Einschalten technisch zu verhindern.

Wesentliche Änderung und neue Gesamtheiten

Die Frage nach dem Maschinen-Hersteller klärt die Verantwortung – Unklarheiten verursachen in der Regel Umbauten an Maschinen, da dadurch ihr Status verändert werden kann. Kommt es zu wesentlichen Änderungen oder neuen Gesamtheiten, wird das Prozedere wie bei einer neuen, vollständigen Maschine fällig und damit die erneute Ausstellung des CE-Kennzeichens und des Konformitätsbewertungsverfahrens. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn durch einen Umbau ein neues Risiko entsteht oder eine alte Gefahr erhöht wird und diese nicht durch die Schutzkonzepte oder einfache Schutzeinrichtungen kompensiert werden kann. Hier entstehen schnell wirtschaftliche Totalausfälle – Maschinenbauer sollten sich deshalb genau überlegen, ob sie ein solches Angebot der Nachrüstung annehmen. Eine neue Konformitätsbewertung bedeutet immer Kosten, Ressourcenverbrauch und Zeitaufwand: Der Gesetzgeber will Altanlagen aus dem Markt drücken und macht die Nachrüstung von Altanlagen über Instrumente wie Verordnungen unattraktiv.

Eine Gesamtheit hat folgende Merkmale der Verknüpfung: räumliche Anordnung, ein Zusammenwirken, eine gemeinsame oder verknüpfte Steuerung und die Gesamtheit der sicherheitstechnischen Funktion. Gerade, wenn Maschinen verschiedener Hersteller verbunden werden, ist die Herstellerfrage oft ungeklärt. Hier gilt: Wer sie in Betrieb nimmt, ist der Hersteller.

Fazit

Im Maschinenbau findet eine Transformation statt und mit ihr eine Verschiebung von Risiken und Verantwortungsbereichen. Für Unternehmen ist es deswegen unabdingbar, die Regulatorien und Vorschriften zu kennen und anzuwenden, um sichere Anlagen zu bauen. Da die Tücke im Detail liegt, empfiehlt sich ein Austausch mit anderen Unternehmen, Verbänden oder Sicherheitsexperten der Branche.

Autor: Jörg Handwerk, Geschäftsführer, CE-CON GmbH

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