HDH bewertet EUDR-Änderung als unzureichend

HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge zufolge entlasten die Vorschläge der EU-Kommission zur EUDR die Betriebe nicht.
HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge zufolge entlasten die Vorschläge der EU-Kommission zur EUDR die Betriebe nicht.Bild: Hauptverband der Deutschen Holzindustrie

Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) bezeichnet die überarbeiteten Vorschläge der EU-Kommission zur EUDR als unzureichend. Laut HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge entlasten die Anpassungen die Betriebe nicht. Zwar erkennt der Verband an, dass die Kommission die Verordnung vereinfachen will. Doch gehen die bisherigen Vorschläge dem HDH nicht weit genug.

Vor allem die vorgesehenen Erleichterungen für kleine Betriebe seien nicht ausreichend. Auch wenn kleine Ernst-Inverkehrsbringer aus Niedrig-Risiko-Länder künftig keine Referenznummer mehr angeben müssten, bleibe die Pflicht zur Registrierung in der EU-Datenbank bestehen. Das beinhalte Angaben zur Produktion sowie die Weitergabe einer Registrierungsnummer an Kunden. Ohnesorge betont, dass gerade dieser Aufwand die Umsetzung der EUDR erschwere.

Kritisch bewertet der HDH auch, dass Unternehmen in der späteren Lieferkette weiterhin mit administrativen Pflichten belastet blieben. Zwar entfiele die Pflicht, eigene Sorgfaltserklärungen abzugeben. Die Referenznummern der Lieferanten müssten dennoch weiterverarbeitet werden. Die zusätzliche sogenannte Deklarations-Kennungsnummer für Kleinproduzenten sei sogar ein weiterer bürokratischer Aufwand.

Der Verband widerspricht außerdem der Entscheidung, die Umsetzungsfrist für große und mittlere Unternehmen nicht zu verlängern. Auch größere Betriebe seien vom Verwaltungsaufwand betroffen. Ohnesorge fordert eine Fristverlängerung um ein Jahr, um die Umsetzung realistisch zu gestalten.