Sorgenfrei durch überarbeitete Härter

Schulungspflicht für die Verarbeitung von PUR-Härtern

Am 24. August 2023 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die eine Schulungspflicht für die Verarbeitung von PUR-Härtern mit einem höheren Diisocyanatgehalt als 0,1% vorsieht. Doch Adler-Kunden können aufatmen: Der österreichische Lackhersteller hat seine gesamte Härter-Palette so überarbeitet, dass keine zusätzliche Schulung erforderlich ist - und das bei unverändert hoher Qualität und noch einfacherer Verarbeitung.
Gebinde von Lack und Härter mit übersichtlichem Farb-Code
Gebinde von Lack und Härter mit übersichtlichem Farb-Code Bild: Adler-Werk Lackfabrik Johann Berghofer GmbH & Co KG

Isocyanate sind chemische Stoffe, die für jeden 2K-PUR-Lack erforderlich sind. Erst das Mischen des Lacks mit dem Härter auf Isocyanat-Basis sorgt für die gewünschte hohe Oberflächenqualität. Allerdings können darin enthaltene monomere Diisocyanate Haut und Atemwege reizen und Allergien auslösen. Daher hat die EU sehr strenge Grenzwerte für Diisocyanate festgelegt und für die Verarbeitung aller Produkte, die diese Grenzwerte übersteigen, ab dem 24.8.2023 eine Schulung vorgeschrieben. Das kostet nicht nur Geld, sondern vor allem Zeit: Jeder Mitarbeiter muss eine mehrstündige Schulung absolvieren, die alle fünf Jahre zu wiederholen ist. Adler-Kunden können dieses lästige Thema allerdings ganz entspannt sehen: Alle PUR-Hardener für Lösemittellacke sowie alle Aqua-PUR-Hardener für Wasserlacke von Adler liegen künftig unterhalb des vorgeschriebenen Grenzwerts. Daher ist für die Verarbeitung von 2K-Lacken von Adler auch künftig keine zusätzliche Schulung erforderlich. Ermöglicht wurde diese Sorgenfrei-Garantie durch eine veränderte Rezeptur. „Die Modifikation betrifft ausschließlich den Anteil an Diisocyanat-Monomeren im Härter. Die Verarbeitungs-Eigenschaften unserer Härter bleiben unverändert“, betont Möbellack-Entwicklungsleiter Mario Bortolotti.

Adler-Werk Lackfabrik Johann Berghofer GmbH & Co KG

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