Homag setzt einstweilige Verfügung durch

Homag-Vorstandsmitglied Dr. Sergej Schwarz begrüßt die schnelle Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, die einstweilige Verfügung auszusprechen.
Homag-Vorstandsmitglied Dr. Sergej Schwarz begrüßt die schnelle Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, die einstweilige Verfügung auszusprechen.Bild: Homag GmbH

Auf der diesjährigen Ligna hat Homag eine Patentverletzung festgestellt – und jetzt eine einstweilige Verfügung durchgesetzt. Das chinesische Unternehmen IMAI stellte in Hannover eine Maschine vom Typ Pro Edge NC680-LP-AR aus, die zwei Fügeeinrichtungen enthält, welche in ihrer Kombination gegen das europäische Patent von Homag verstößt. Angesichts dessen beantragte Homag umgehend den Erlass der Verfügung. Noch während der Fachmesse wurde der Antrag zugestellt.

Das Landgericht Braunschweig lud beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung und bestätigte schließlich die Patentverletzung. Damit ist es IMAI untersagt, die beanstandete Maschine weiterhin in Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zum genannten Zweck einzuführen oder zu besitzen.

„Unsere Technologie steht für viele Jahre harte Arbeit, Erfindungsreichtum und Mut, zu investieren“, sagt Homag-Vorstandsmitglied Dr. Sergej Schwarz. Er begrüßt die schnelle und klare Entscheidung des Gerichts.