Fenstersanierung

15.000€ Zuschuss möglich

Bild: © VFF/hilzinger GmbH

Über alte, einfach verglaste Fenster geht noch immer viel zu viel Wärme und Energie verloren. Moderne energieeffiziente Fenster sind dagegen echte Energiesparer. Hierbei ist der Wärmedurchgangskoeffizient entscheidend. Je niedriger dieser ist, um so weniger Energie geht verloren. Der sogenannte U-Wert liegt bei alten Einfachverglasungen in der Regel bei immensen 5W/m²K. Förderfähige Fenster haben dagegen einen Wert von 0,95W/m²K oder weniger.

Ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,95W/m²K ist deshalb auch die Voraussetzung, um die Förderung zu bekommen. Wer beispielsweise ein neues Fenster von circa 1,7m² einbaut, spart im Jahr bis zu 500kWh Energie. „Die Energieersparnis ist einer der Hauptgründe, warum der Einbau energieeffizienter Fenster steuerlich gefördert wird“, sagt Frank Lange, Geschäftsführer des Verbands Fenster und Fassade (VFF).

„Wer die neuen Fenster als Einzelmaßnahme mit eigenen finanziellen Mitteln sanieren will, kann bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen Zuschuss von maximal 20% der einzelnen Sanierungsmaßnahmen beantragen“, erklärt der Fensterexperte. „Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5% ist möglich, wenn der Fenstertausch als Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans geplant wird (iSFP-Bonus).“ Dieser Plan listet weitere potenzielle Sanierungsmaßnahmen eines Hauses auf. So lassen sich bis zu 15.000€ Förderung einstreichen (25% des maximalen Förderbetrags von 60.000€ pro Wohneinheit).

Alternativ können Bauherren seit dem 1. Juli 2021 neue Fenster über den KfW-Kredit 262 finanzieren. Maximal 60.000€ Darlehen sind innerhalb eines Kalenderjahres für Einzelmaßnahmen im Bereich Fenstermodernisierung, Sonnenschutz und/oder Automation der Gebäudehülle möglich. Zusätzlich zum zinsgünstigen Darlehen gibt es hier noch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten, also maximal 12.000€. Auch hier gilt: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan sind weitere 5% an Tilgungszuschuss möglich.

Voraussetzungen beachten

Für alle Maßnahmen gilt: „Die Förderungen müssen immer vor Beginn der Sanierung beantragt und dabei ein zertifizierter Energieberater mit einbezogen werden“, betont Lange abschließend. „Der Experte beurteilt das Sanierungsprojekt und erstellt die notwendigen Dokumente für den Förderantrag.“

Gut zu wissen: Die Energieberatung wird mit 80% Zuschuss gefördert, die spätere Fachplanung und Begleitung mit 50%. Maximal 4.000€ pro Vorhaben gibt die KfW-Bank für die Begleitung durch einen Experten.

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