
Das Europäische Parlament hat eine Verschiebung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen. Alle betroffenen Unternehmen erhalten ein weiteres Jahr, um die Vorgaben zu erfüllen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Vorschriften ab dem 30. Dezember 2026 umsetzen, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
Die deutsche Möbelindustrie begrüßt diese Entscheidung. „Die Abgeordneten sind unserer Forderung nachgekommen, den Zeitplan zu entzerren und den unzumutbaren bürokratischen Aufwand in der Wertschöpfungskette Holz und Möbel zu reduzieren“, sagt Jan Kurth, Geschäftsführer der Verbände der Deutschen Möbelindustrie.
Die verlängerte Frist soll einen reibungslosen Übergang sicherstellen. Laut Parlament lassen sich nun Maßnahmen zur Stärkung des IT-Systems besser umsetzen, das Unternehmen für elektronische Sorgfaltserklärung nutzen. Bis Ende April 2026 soll zudem ein überarbeiteter Vorschlag zur EUDR vorliegen.
Künftig sind nur Unternehmen zur Abgabe dieser Sorgfaltserklärungen verpflichtet, die Rohstoffe oder Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen. Für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler entfällt die Pflicht zur Weitergabe von Referenznummern dieser Erklärungen. Der Möbelverband sieht das als Erleichterung für die Branche.
Im nächsten Schritt stehen Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und EU-Kommission an, um die endgültige Fassung der Verordnung festzulegen.
















