Eine wirksame Strategie, um Gefahren durch laufende Maschinen und Anlagen zu minimieren, ist die 4-Rang-Methode, die die BGHM in einer Publikation aus der Reihe ‚Arbeitsschutz Kompakt‘ übersichtlich beschreibt. Sie definiert vier Schutzstufen. Mit den Rangstufen steigt das Unfallrisiko. Während in Rang 1 die Maschine abgeschaltet sowie gegen Wiedereinschalten gesichert wird und potenziell gefährliche Restenergien abgebaut werden, beinhaltet Rang 2 Sicherheitsmaßnahmen für den Fall, dass die Maschine für die Störungssuche laufen muss. Dazu zählt die Verwendung von Schutzeinrichtungen wie Sichtfenster und Lichtschranken. Wenn eine solche Störungssuche aus der Entfernung keinen Erfolg verspricht, tritt Rang 3 in Kraft: Dieser beinhaltet zusätzliche Maßnahmen, die entweder das Eingreifen in die Gefahrstelle entbehrlich machen, das zufällige Erreichen benachbarter Gefahrstellen erschweren, die Geschwindigkeiten herabsetzen oder das schnelle Stillsetzen ermöglichen. Ein Beispiel ist die Nutzung eines Zustimmtasters, über den der Beschäftigte dem Weiterlaufen der Maschine durch Gedrückthalten aktiv zustimmt. Ist Letzteres nicht möglich, wird Rang 4 aktiviert, der auf besonderen Schutzmaßnahmen basiert: Hierbei wird die Sicherheit unter anderem durch Sicherungsposten sowie speziell geschultes, erfahrenes Personal gewährleistet. Dieser Rang wird nur in absoluten Ausnahmefällen angewandt. Grundsätzlich sollte immer der sicherste mögliche Rang gewählt werden.
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