EU-Entwaldungsverordnung gilt ab Dezember

Bis die EUDR in Kraft tritt, bleiben nur noch wenige Monate.
Bis die EUDR in Kraft tritt, bleiben nur noch wenige Monate.Bild: Osapiens Services GmbH

Am 30. Dezember tritt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für große und mittlere Unternehmen in Kraft. Ziel: die Einfuhr und den Vertrieb bestimmter Rohstoffe und Produkte in der EU nur dann zulassen, wenn sie nicht zur Entwaldung beitragen. Betroffen ist unter anderem Holz. Unternehmen müssen bis zum Stichtag nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei und rückverfolgbar bis zur Anbaufläche sind. Dazu zählen unter anderem geografische Koordinaten sowie Erntezeitpunkte. Zudem sind sie verpflichtet, Risiken entlang der Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Verstöße können zu Geldbußen von ein bis vier Prozent des EU-weiten Jahresumsatzes führen.

Osapiens-Co-Gründer und CPO Matthias Jungblut ist überzeugt, dass sich die Anforderungen der EUDR durch digitale Lösungen umsetzen lassen. „Unternehmen sollten auf automatisierte Lösungen setzen, um Sicherheit und Transparenz in der Lieferkette zu gewährleisten“, sagt er. Manuelle oder dezentrale Prozesse reichen ihm zufolge nicht aus, um die Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen.