Subventionen

Vier Fördertöpfe für Unternehmen

Viel Kritik musste sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) in den vergangenen Wochen anhören. Dennoch verfügt sie immer noch über prall gefüllte Subventionstöpfe, mit denen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen angesprochen werden, die digitale Projekte umsetzen wollen. Vier Fördertöpfe können genutzt werden.

Bild: Seven Bytes Media

Dabei sind die Hürden für einen positiven Bescheid des Antrags aktuell relativ gering. Digitalisierungsexperte Nicolai Maihöfer weiß, welche vier Förderprogramme jetzt besonders lukrativ für die Unternehmen sind – und wie es gelingt, die Förderung zu erhalten.

Das Förderprogramm ‚Unternehmerisches Knowhow‘

Deutsche Firmen, die weniger als 250 Angestellte beschäftigen, die im letzten Jahr einen Umsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet haben und die förderfähig gemäß der De-Minimis-Verordnung sind, können eine Unterstützung von bis zu 1.500 Euro erhalten. Der Antrag wird über das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt und bearbeitet. Die Fördersumme ist indes an das Umsetzen digitaler Projekte im eigenen Hause sowie in allen Geschäftsprozessen des Unternehmens gekoppelt.

Das Förderprogramm ‚go-digital‘

16.500 Euro können kleine und mittelständische deutsche Firmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten, wenn sie über maximal 100 Angestellte verfügen, sie einen Vorjahresumsatz von weniger als 20 Millionen Euro erarbeitet haben und wenn ihre Förderfähigkeit nach der De-Minimis-Verordnung nachgewiesen ist. Gefördert werden dabei alle Maßnahmen, die der Digitalisierung aller Geschäftsprozesse, der Erschließung der Märkte sowie der IT-Sicherheit dienen.

Das Förderprogramm ‚Digitalisierungsprämie Plus BW‘

Firmen, die in Baden-Württemberg beheimatet sind und die eine Umsetzung von Digitalisierungsprojekten planen, können mit bis zu 12.000 Euro gefördert werden – und dürfen auf weitere 200.000 Euro an Krediten zugreifen. Unterstützt werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die L-Bank alle Unternehmen, die maximal 500 Angestellte beschäftigen, die einen Vorjahresumsatz von 500 Millionen Euro nicht überschreiten und die vor mindestens 12 Monaten einen früheren Antrag zur Förderung der Digitalisierung gestellt haben.

Das Förderprogramm ‚Digital-Jetzt‘

Deutsche Unternehmen aller Branchen – zu denen ausdrücklich auch das Handwerk gezählt wird -, die über drei bis 499 Angestellte verfügen und die förderfähig gemäß der De-Minimis-Verordnung sind, können durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zu 50.000 Euro erhalten. Die Voraussetzung dafür ist eine künftig vermehrte Nutzung digitaler Technologien, das Verwenden künstlicher Intelligenz für ihre Geschäftsbereiche oder wenn sie die IT-Sicherheit innerhalb der Firma ausbauen möchten.

So finden Unternehmer heraus, welche Förderung für sie funktioniert

Welche Förderung für welches Unternehmen und Projekt funktioniert, sollte mithilfe eines erfahrenen Dienstleisters herausgefunden werden. Diese Dienstleister oder Agenturen nehmen eine unverbindliche Überprüfung vor, um in Erfahrung zu bringen, ob ein Anspruch auf eine Förderung gegeben ist. Abgesehen von den bereits erwähnten Kriterien ist es schließlich ebenso wichtig, in welchem Umfang die gewünschte Leistung realistisch gefördert werden kann.

Nehmen Unternehmen das Thema selbst in die Hand, werden sich einige Fragen anhäufen, die nur mit den Informationen der Förderprogramme schwer zu beantworten sind. Hierbei kann ein unabhängiger Berater überaus hilfreich sein. Außerdem kann das Förderprogramm ‚go digital‘ und das der BAFA nur über ein autorisiertes Beratungsunternehmen abgewickelt werden. Der schnellste Weg zu einer Förderung ist also über eine erfahrene Agentur oder einen erfahrenen Dienstleister.

Autor: Nicolai Maihöfer, Geschäftsführer und Gründer der Marketingagentur Seven Bytes Media

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