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Einspruchsfrist für Unternehmen endet am 6. Dezember

Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) und der Deutsche Holzfertigbau-Verband (DHV) weisen darauf hin, dass Unternehmen, die der Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) zugeordnet sind, nur noch bis voraussichtlich Mittwoch, 6. Dezember 2023 Einspruch gegen die neuen Veranlagungsbescheide einlegen können.

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Zukunft des Waldumbaus gefährdet

Der Waldumbau ist gefährdet. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 15. November verstoße die Finanzierung wesentlicher Teile der aktuellen und künftigen Bundeshaushalte durch eigentlich zweckgebundene, übriggebliebene Kreditermächtigungen aus vergangenen Haushaltsjahren gegen die im Grundgesetz angelegte Schuldenbremse.

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